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Trinkwasserhygiene Industrie_Sanitär Industrie_Produktion

Trinkwasserhygiene

Seit die Trinkwasserverordnung 2001 wirksam ist, kommen einige Nachrüstpflichten bzw. Bedienungsanweisungen auf die Betreiber von Verbrauchernetzen zu.
Das sind z. B.:
  • Einzelhäuser
  • Wohnhäuser
  • Büros
  • Gewerbe
  • Hotels
  • Sporthallen
  • Schulen
  • Schwimmbäder
  • Industriebetriebe
  • Industriebetriebe mit Produkten aus dem Lebensmittelbereich
  • Krankenhäuser
um nur einige der Betroffenen  zu nennen,
Es ist zu beachten, dass es für die Betreiber der eigenen Trinwasseranlagen keinen Bestandsschutz gibt.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass hygienisch einwandfreies Trinkwasser in seinen Anlagen zur Verfügung steht.
Biofilm, Legionellen können die Leitungen konterminieren.
Tritt dieser Fall ein, kann das Gesundheitsamt eine befallende Anlage stilllegen.
Die verantwortlichen Betreiber sollten sich dringend an die entsprechendend ausgebildeten Fachleute wenden.
Beachtet werden müssen die DIN EN 1717 bzw. DIN 1988, das DVGW W551 und W553, um die Wichtigsten zu nennen.
Planer für Trinkwasseranlagen sollen eine Wasserhygieneschulung nach VDI 6023 mit gemacht und mit der Kategorie A zertifiziert sein.
aktualisiert: 26.09.2008